Unser Spezialgebiet - Unser Expertenwissen
Kein anderer Verwaltungsakt der Finanzbehörden greift so intensiv und massiv in das geschäftliche und persönliche Leben des Mandanten ein, wie es in der
Betriebsprüfung geschieht.
Zudem haben sich die Rahmenbedingungen der steuerlichen Betriebsprüfung insbesondere durch die rasante digitale Entwicklung stark verändert. Durch den Einsatz
digitaler Prüfungsmethoden erschließen sich dem Finanzamt umfangreiche Prüfungsmöglichkeiten
mit weitreichendem Ausgang.
Durch eine Vielzahl von jüngeren Verwaltungsanweisungen,
der laufenden Rechtsprechung und Gesetzesänderungen wird diesen neuen Methoden Rechnung getragen.
Allein mit den neuen Grundsätzen ordnungsgemäßiger Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie dem Kassengesetz entstehen für den
Steuerpflichtigen weitergehende Pflichten.
Zudem liegt der Fokus in der steuerlicherlichen Außenprüfung nicht
nur in der Finanzbuchführung, sondern zunehmend auch bei weiteren
Mandantensysteme, wie z.b. bei den Warenwirtschaftssystemen und
den Frakturierungsprogrammen.
Auf das verschärfte Vorgehen der Finanzverwaltung bereiten wir Sie zielgerichtet vor.
Wir übernehmen mit Erfahrung und Engagement die Betreuung Ihrer Betriebsprüfung - von der Bekanntgabe der Prüfungsanordnung bis zur Schlussbesprechung sowie der Berichts- und
Bescheidprüfung.
Soweit notwendig führen wir für Sie das Einspruchs- und Klageverfahren.
In der rechtlichen Auseinandersetzung mit den Finanzbehörden
gelingt es uns aufgrund unserer umfangreichen Erfahrung immerwieder
in einen guten rechtlichen Dialog zu treten und so die Position
unserer Mandanten optimal zu vertreten.