Wir verstehen uns insbesondere auch als Partner von Steuerberater*innen und Steuerberatungsgesellschaften
bei der Begleitung von Betriebsprüfungen.
Gern unterstützen wir Sie dabei mit unseren umfassenden Erfahrungen auf diesem Gebiet.
Wir treten damit temporär als kompetenter Partner ergänzend hinzu, um für die Mandanten eine
bestmögliche Lösung zu finden.
Auch in Fällen eines sich anschließenden außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens stehen wir Ihnen gern unterstützend
zur Seite.
Sollte sich die Aussicht auf eine optimale Lösung für unsere Mandanten erst vor den Finanzgerichten abzeichnen, übernehmen wir auch hier die Vertretung.
Im Auftrag übernehmen wir auch Ihre Vertretung im Steuerstrafverfahren.