Die richtige Kassenführung stellt viele Betriebe vor eine große Herausforderung.
Jeder Geschäftsvorfall muß grundsätzlich einzeln aufgezeichnet werden.
Dies gilt für die Papieraufzeichnungen ebenso wie für die digitale Aufzeichnung.
Das Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen erhöht die Anforderungen deutlich.
Besonderes bei Unternehmen, die mit Bargeld in der täglichen Praxis arbeiten und eine sog. offene Ladenkasse führen, ist die Kassenführung bei der Betriebsprüfung meistens immer ein
Prüfungsschwerpunkt.
Seit dem Jahr 2017 hat sich der Umgang hiermit erheblich verändert
und verschärft.
Führen Betriebe Ihre Aufzeichnungen falsch, führt dies im Rahmen einer Betriebsprüfung sofort zu einer Hinzuschätzung von Umsatz und Gewinn.
Jede kleinste Vernächlässigung der ordnungsgemäßigen Aufzeichnung, jede nicht sorgfältig geführte TSE-Kasse kann die gesamte Buchführung in Frage stellen und somit die sachliche Richtigkeit
anzweifeln.
Es ist deshalb von enormer Wichtigkeit für die bargeldintensiven Betriebe die Ordnungsvorschriften genau zu kennen und auch richtig anzuwenden.