Die richtige Kassenführung stellt viele Betriebe vor eine große Herausforderung.
Seit dem Jahr 2017 hat sich der Umgang hiermit erheblich verändert
und verschärft.
Führen Betriebe Ihre Aufzeichnungen falsch, führt dies im Rahmen einer Betriebsprüfung sofort zu einer Hinzuschätzung von Umsatz und Gewinn. Hinzu kommt, dass ab dem
1.1.2018 die Prüfer des
Finanzamtes unangemeldet eine Kassen-Nachschau durchführen können.
Ab diesem Jahr 2020 sind grundsätzlich alle elektronischen Aufzeichnungssysteme und die digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen.
Es gibt also viele Gründe für die bargeldintensiven Betriebe die Ordnungsvorschriften zu kennen und auch anzuwenden.