Die richtige Kassenführung stellt viele Betriebe vor eine große Herausforderung.
Jeder Geschäftsvorfall muß grundsätzlich einzeln aufgezeichnet werden.
Dies gilt für die Papieraufzeichnungen ebenso wie für die digitale Aufzeichnung.
Das Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen vom Dezember 2016 hat die Anforderungen deutlich erhöht.
Denn besonderes bei Unternehmen, die mit Barbeld in der täglichen Praxis arbeiten, ist die Kassenführung bei der Betriebsprüfung meistens immer ein Prüfungsschwerpunkt.
Seit dem Jahr 2017 hat sich der Umgang hiermit erheblich verändert
und verschärft.
Führen Betriebe Ihre Aufzeichnungen falsch, führt dies im Rahmen einer Betriebsprüfung sofort zu einer Hinzuschätzung von Umsatz und Gewinn.
Hinzu kommt zusätzlich, dass ab dem 1.1.2018 die Prüfer des
Finanzamtes unangemeldet eine Kassen-Nachschau durchführen können.
Jede kleinste Vernächlässigung der ordnungsgemäßigen Aufzeichnung, jede nicht sorgfältig geführte TSE- Kasse kann die gesamte Buchführung in Frage stellen und somit die sachliche Richtigkeit
anzweifeln.
Es ist deshalb von enormer Wichtigkeit für die bargeldintensiven Betriebe die Ordnungsvorschriften genau zu kennen und auch richtig anzuwenden.